Haftung minderjähriger Mofafahrer
Ein 15 Jahre alter Mofafahrer haftet voll.
Nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 03.08.2017 – 4 U 156/16 – haftet der 15 jährige Mofafahrer voll, d.h. wie ein Erwachsener. Er hat die gleichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen wie ein erwachsener Verkehrsteilnehmer, wenn er beispielsweise aus einer Ausfahrt nach links abbiegen will und er mit einem Fahrzeug, welches aus seiner Sicht von links kommt, kollidiert.
März 2018
Rechtsanwalt Franz Sparla